Lebensmittelskandale,
Hygienemaßnahmen, Qualitätssicherung,
Umweltauflagen – dazu ein Lebens- und Futtermittelrecht,
welches zu den umfassendsten der Welt gehört. Als Teil der Lebens-
und Futtermittelkette – von der Landwirtschaft und der Futtermittelerzeugung über
die Verarbeitung und Transport bis zum Handel und der Gastronomie – haben
Sie eine Vielzahl von Verordnungen zu berücksichtigen und Auflagen
zu erfüllen.
Dies führte zu einer verstärkten Sensibilität der Verbraucher
sowohl im Hinblick auf die Sicherheit der Lebens- und Futtermittel als auch
bezüglich deren Herkunft.
Ziel ist es, die Gesundheitsgefährdung der Verbraucher und damit
auch eventuelle Kosten für die Industrie zu minimieren.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Herstellung und Verwendung von Lebens-
und Futtermittel sind im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
niedergelegt. Die darin enthaltenen Bestimmungen sind sowohl für
Nutztiere, als auch für Heimtiere relevant. Zusätzlich gelten die
Basisverordnungen zur Lebensmittelsicherheit VO (EG)178/2002 und
die Futtermittelhygieneverordnung VO (EG) 183/2005.
Diese Anforderungen richten sich an alle in der Lebens- und Futtermittelkette tätigen Unternehmen: